Haftung nach Mindestlohngesetz (MiLoG)

Versicherungsschutz entschärft die gesetzliche Haftung für Unternehmer

Haftung nach Mindestlohngesetz  (MiLoG)

Der Zoll macht jetzt ernst: Unangemeldete Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) sorgen auch in kleinen und mittelständischen Unternehmen zunehmend für Aufsehen. Immer häufiger durchkämmen uniformierte und bewaffnete Zöllner die Betriebe auf der Suche nach unterbezahlten Mitarbeitern. Werden sie fündig, drohen den Unternehmern Bußgelder bis zu 500.000 Euro, hohe Nachforderungen von Lohnzahlungen und Sozialkassenbeiträgen und im schlimmsten Fall sogar ein Verlust der Gewerbeerlaubnis. Außerdem gelten Unternehmen, die gegen die Mindestlohnvorschriften verstoßen, als unzuverlässig und können von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden. Jetzt können sich Firmen gegen vielfältige zivilrechtliche und strafrechtliche Konsequenzen aus dem Mindestlohngesetz absichern.

Ein hohes Risiko ist die Auftraggeberhaftung. Denn laut Gesetz haftet der Auftraggeber wie ein Bürge dafür, dass auch die von ihm beauftragten Subunternehmer den Mindestlohn von 8,50 Euro brutto pro Stunde zahlen. Halten sich diese nicht daran, können zu gering entlohnte Arbeitnehmer die Differenz zum Mindestlohn direkt beim Auftraggeber einklagen - und dies bis zum Eintritt der dreijährigen Verjährung. Bei häufigen Einsätzen von Subunternehmern können auf diese Weise schnell hohe fünfstellige Beträge pro Mitarbeiter zusammenkommen.